Welche Pflichtangaben braucht die Website einer Arztpraxis?
Für Praxis-Webseiten gelten strengere Regeln als für gewöhnliche Firmenseiten: Neben dem allgemeinen Impressum kommen berufsrechtliche Angaben dazu. Hier ist die Übersicht — nach bestem Wissen zusammengestellt, als Orientierung, nicht als Rechtsberatung.
Von Dr. Holger K. Maerz · Stand: 18. Juli 2026
Vorab in eigener Sache: Ich bin Entwickler, kein Anwalt. Was folgt, ist der Stand, den ich nach bestem Wissen für meine eigenen Praxis-Projekte recherchiert habe und dort so umsetze. Wer ganz sichergehen will, lässt das fertige Impressum anwaltlich prüfen — der Aufwand dafür ist klein, und viele Ärztekammern stellen ihren Mitgliedern zusätzlich Merkblätter zur Praxis-Homepage bereit.
Das allgemeine Impressum (§ 5 DDG)
Die Grundlage ist das Digitale-Dienste-Gesetz — der Nachfolger des früheren Telemediengesetzes. Danach gehören auf jede geschäftsmäßige Webseite:
- Vollständiger Name und Anschrift der Praxis (kein Postfach),
- Kontaktmöglichkeiten für schnelle elektronische Erreichbarkeit — in der Regel E-Mail-Adresse und Telefonnummer,
- falls vorhanden: die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Viele rein heilkundlich tätige Praxen haben keine — dann entfällt die Angabe,
- bei juristischen Personen (etwa einem MVZ): Rechtsform und Vertretungsberechtigte.
Die arztspezifischen Angaben
Ärztinnen und Ärzte üben einen reglementierten Beruf aus — deshalb verlangt § 5 DDG zusätzlich:
- Gesetzliche Berufsbezeichnung („Ärztin"/„Arzt") und der Staat, in dem sie verliehen wurde,
- Zuständige Ärztekammer mit Anschrift — sie ist zugleich die Kammer, deren Berufsordnung gilt,
- Berufsrechtliche Regelungen: Berufsordnung und Heilberufe-/Kammergesetz des Bundeslandes, jeweils mit Angabe, wo sie zugänglich sind — üblich ist ein Link auf die Kammer-Webseite,
- für Vertragsärzte: die zuständige Kassenärztliche Vereinigung als Aufsichtsbehörde für die vertragsärztliche Tätigkeit.
Führen Sie eine Facharztbezeichnung, gehört sie korrekt und vollständig auf die Seite — so, wie die Kammer sie verliehen hat.
Die Datenschutzerklärung
Neben dem Impressum braucht jede Praxis-Webseite eine eigene Datenschutzerklärung nach Art. 13 DSGVO: Wer verarbeitet welche Daten, zu welchem Zweck, auf welcher Rechtsgrundlage, und welche Rechte haben Besucher. Sie muss zur tatsächlichen Technik der Seite passen — eine kopierte Muster-Erklärung, die Dienste erwähnt, die die Seite gar nicht nutzt (oder schlimmer: nutzt, aber nicht erwähnt), schafft neue Angriffsfläche statt Sicherheit. Was technisch dahintersteckt, habe ich im Beitrag Praxis-Website und DSGVO aufgeschrieben.
Berufsrecht: sachlich informieren statt werben
Die ärztliche Berufsordnung erlaubt sachliche berufsbezogene Information und untersagt berufswidrige — insbesondere anpreisende, irreführende oder vergleichende — Werbung. Für die Praxis-Webseite heißt das nach meinem Verständnis: Leistungsspektrum, Qualifikationen und Praxisorganisation dürfen ausführlich dargestellt werden; Superlative („die beste Praxis der Stadt"), Heilversprechen und Vorher-nachher-Inszenierungen gehören nicht dorthin. Im Zweifel ist die eigene Landesärztekammer die richtige Anlaufstelle — sie beantwortet solche Fragen für ihre Mitglieder in der Regel unkompliziert.
Kurz-Checkliste
- Name und Anschrift der Praxis, E-Mail und Telefon
- Berufsbezeichnung + Staat der Verleihung
- Zuständige Ärztekammer (mit Anschrift)
- Berufsordnung + Kammergesetz, verlinkt
- Kassenärztliche Vereinigung (bei Vertragsärzten)
- Umsatzsteuer-ID, falls vorhanden
- Datenschutzerklärung, die zur realen Technik der Seite passt
- Abschließende anwaltliche Durchsicht oder Kammer-Merkblatt-Abgleich
In meinen Praxis-Projekten gehört die Vorbereitung dieser Angaben zum Paket — die Inhalte stelle ich nach bestem Wissen zusammen, die finale Prüfung empfehle ich in fachkundige Hände zu geben.
Häufige Fragen
Reicht das Impressum, das mein Baukasten automatisch erzeugt?
Automatisch erzeugte Impressen decken meist nur die allgemeinen Angaben nach § 5 DDG ab. Die arztspezifischen Angaben — gesetzliche Berufsbezeichnung, zuständige Kammer, Kassenärztliche Vereinigung, berufsrechtliche Regelungen — müssen Sie in aller Regel selbst ergänzen. Nach meiner Erfahrung ist genau das der häufigste Lückenpunkt auf Praxis-Webseiten.
Was riskiere ich bei fehlenden Pflichtangaben?
Fehlende oder unvollständige Angaben können Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbände nach sich ziehen, außerdem Beanstandungen durch Kammer oder Aufsichtsbehörde. Die Kosten einer Abmahnung übersteigen den Aufwand für ein sauberes Impressum um ein Vielfaches — es lohnt sich also, das einmal gründlich zu machen.
Wer prüft am Ende, ob meine Angaben vollständig sind?
Eine verbindliche Prüfung kann nur eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt leisten — das ist keine Aufgabe des Webdesigners. Seriöse Dienstleister bereiten die Angaben nach bestem Wissen vor und empfehlen für den letzten Check eine anwaltliche Durchsicht; viele Kammern bieten ihren Mitgliedern zudem Merkblätter zur Praxis-Homepage an.
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